Ortsrechte
Das Ortsrecht besteht aus Satzungen, die vom Gemeinderat beschlossen worden sind. Es beinhaltet z. B. die Hauptsatzung, Abwassersatzung, Verwaltungsgebührensatzung und viele mehr. Die Gemeindeverwaltung übernimmt keine Gewähr auf die Vollständigkeit des gesamten Ortsrechts der Gemeinde Neukirch. Verbindlich sind nur die ausgefertigten Fassungen, die auf der Gemeindeverwaltung Neukirch erhältlich sind bzw. dort eingesehen werden können.
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